Stalkingabwehr
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Definition Stalking:
Beharrliche Verfolgung
§ 107a. StGB
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
- ihre räumliche Nähe aufsucht,
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Was heißt das?
Stalking, also der Tatbestand der "Beharrlichen Verfolgung", ist strafbar!
Eine Person folgt Ihnen ständig ohne Ihr Einverständnis, bzw. provoziert absichtlich durch Nähe und stört damit ihr Leben so, dass die Lebensqualität für Sie extrem eingeschränkt oder untragbar ist. Auch soziale Kontakte (Freunde, Familie, Bekannte) können nicht mehr in Ruhe gepflegt werden.
Eine Person ruft Sie ständig an bzw. veranlasst andere, mit Ihnen gegen Ihren Willen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dies betrifft auch Kurzmitteilungen und Sprachnachrichten!
Eine Person bestellt häufig ohne Ihr Einverständnis auf Ihren Namen Waren oder Dienstleistungen (in der Regel Pizza, Bekleidung, oftmals anstößige Waren oder Dienstleistungen,...) und lässt Sie ihnen liefern.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

