Berufs
detektei
Ermittlungen, Beweismittelbeschaffung, Personenschutz.
Aufgabenbereich
Die Berufsdetektei beinhaltet folgende Aufgaben:
- Erstellen von Konzepten auch unter Miteinbeziehung technischer Überwachungs- und Sicherungssysteme
- Überwachung von Kundinnen und Kunden in Geschäftsräumen mit und ohne Kameraunterstützung
- Feststellen eventueller Ladendiebstähle und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen
- Überwachung von ArbeitnehmerInnen
- Krankenstandskontrollen
- Fälle der Untreue von ArbeitnehmerInnen (Unterschlagung, Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht,…)
- Wirtschaftskriminalität
- Ermittlungen und Beweissicherung bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung
- Ermittlungen unter Bedachtnahme auf sozial- und finanzrechtliche Aspekte (Schwarzarbeit,
Abgabenhinterziehung)
- Ermittlungen in zivilrechtlichen Fällen
- Scheidungen
- Fragen der Obsorge
- Streitigkeiten über Eigentumsverhältnisse
- Ermittlungen in strafrechtlichen Fällen
- Im Bereich der Privatanklagedelikte, etwa beim Urheberrecht
- Beschaffung von Beweisen für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
Berufsdetektei ist wie das Bewachungsgewerbe ein reglementiertes Gewerbe. Die Tätigkeitsfelder der
Berufsdetektive beschreibt §129 Abs. 1 GewO:
"Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für:"
- Die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
- Die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
- Die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen
Verfahrens
- Die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser,
Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen,
Verdächtigungen oder Beleidigungen, Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern, Die
Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen, Den Schutz von Personen
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
- Die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
- Die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
- Die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
- Die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen, Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern, Die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen, Den Schutz von Personen
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe