Veranstaltungs

schutz

Bewachung jeder Art von Veranstaltung.

Aufgabenbereich


Der Veranstaltungsschutz beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Eingangskontrollen (Alterskontrolle, Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände, Einhaltung der Kleiderordnung, Kassierung am Eingang, …)
  • Patrouillentätigkeit im Innen- und Außenbereich einer Veranstaltung (Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, Brandschutz, Erste Hilfe, …)
  • Notausgangsüberwachung (Freihalten von Notausgängen, Öffnen derselben im Notfall, Verhindern unbefugten Betretens,…)
  • Bühnensicherung (Zugangskontrolle, Absicherung des Bühnengrabens, …)
  • Garderobenbetreuung (mit und ohne Inkassotätigkeit)
  • Parkplatzbewirtschaftung und –regelung

Der Veranstaltungsschutz ist laut §129 Abs. 5 Z 5 dem Bewachungsgewerbe vorbehalten:

"zu den im Abs. 4 genannten Tätigkeiten gehören insbesondere auch folgende Tätigkeiten:[…]5. Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen"

Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe

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