Veranstaltungs
schutz
Bewachung jeder Art von Veranstaltung.
Aufgabenbereich
Der Veranstaltungsschutz beinhaltet folgende Aufgaben:
- Eingangskontrollen (Alterskontrolle, Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände, Einhaltung der Kleiderordnung, Kassierung am Eingang, …)
- Patrouillentätigkeit im Innen- und Außenbereich einer Veranstaltung (Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, Brandschutz, Erste Hilfe, …)
- Notausgangsüberwachung (Freihalten von Notausgängen, Öffnen derselben im Notfall, Verhindern unbefugten Betretens,…)
- Bühnensicherung (Zugangskontrolle, Absicherung des Bühnengrabens, …)
- Garderobenbetreuung (mit und ohne Inkassotätigkeit)
- Parkplatzbewirtschaftung und –regelung
Der Veranstaltungsschutz ist laut §129 Abs. 5 Z 5 dem Bewachungsgewerbe vorbehalten:
"zu den im Abs. 4 genannten Tätigkeiten gehören insbesondere auch folgende Tätigkeiten:[…]5. Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe