Objekt

schutz

Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.

Aufgabenbereich


Gerade im Bereich des Objektschutzes gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die anfallen können:

  • Permanenter Objektschutz (Kontrolle und Dokumentation ein-und ausgehender Personen, sowie ein- und ausfahrender Fahrzeuge bei Objekten, Anbindung an die Alarmzentrale, …).
  • Kurzfristiger Objektschutz bei Veranstaltungen (etwa im Zuge des Aufbaus eines Veranstaltungsareals).

Der Objektschutz fällt laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:

"Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z62) unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen"

Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe

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