Objekt
schutz
Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.
Aufgabenbereich
Gerade im Bereich des Objektschutzes gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die anfallen können:
- Permanenter Objektschutz (Kontrolle und Dokumentation ein-und ausgehender Personen, sowie ein- und
ausfahrender Fahrzeuge bei Objekten, Anbindung an die Alarmzentrale, …).
- Kurzfristiger Objektschutz bei Veranstaltungen (etwa im Zuge des Aufbaus eines
Veranstaltungsareals).
Der Objektschutz fällt laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
"Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z62) unterliegt die Bewachung von Betrieben,
Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von
Notrufzentralen"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe