Revier
streife
Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.
Aufgabenbereich
Schließ- und/oder Kontrolldienste bei diversen Objekten:
- Diese können regelmäßig oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen.
- Sie können dauerhaft oder zeitlich begrenzt sein.
- Im Bedarfsfall sind auch kurzfristige Bestreifungen – etwa im Zuge von Veranstaltungen oder
Baustellen möglich.
- Dabei werden Protokolle geführt, die Kontrollzeiten bei Bedarf datentechnisch erfasst und es werden
regelmäßig Berichte gesandt.
Revierstreifen fallen laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
"Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z62) unterliegt die Bewachung von Betrieben,
Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von
Notrufzentralen"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe