Revier

streife

Kontrolle von Objekten sowie Schließdienst.

Aufgabenbereich


Schließ- und/oder Kontrolldienste bei diversen Objekten:

  • Diese können regelmäßig oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen.
  • Sie können dauerhaft oder zeitlich begrenzt sein.
  • Im Bedarfsfall sind auch kurzfristige Bestreifungen – etwa im Zuge von Veranstaltungen oder Baustellen möglich.
  • Dabei werden Protokolle geführt, die Kontrollzeiten bei Bedarf datentechnisch erfasst und es werden regelmäßig Berichte gesandt.

Revierstreifen fallen laut §129 Abs. 4 GewO in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:

"Einer Gewerbeberechtigung für das Bewachungsgewerbe (§94 Z62) unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen"

Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe

noch fragen?

Kontaktieren sie uns!

Die Website ist durch reCAPTCHA geschützt, und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.