Personen
schutz
Schutz von Personen.
Aufgabenbereich
Der Personenschutz beinhaltet folgende Aufgaben:
- Enger, erweiterter, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
- Geleitschutz durch Menschenmengen
- permanenter Personenschutz
- Ein weiterer Bereich des Personenschutzes, auf den sich unser Unternehmen spezialisiert hat, ist der
die Stalkingabwehr
Unsere Leistungen im Bereich der Stalkingabwehr bestehen aus:
- Beratung
- Betreuung
- Professionelle Beweissicherung
- Rasches Ergreifen von Maßnahmen
- Und nachhaltigem Wirken
Personenschutz für Kinder und Jugendliche:
- Begleitung von und zur Schule
- Schutz bei Freizeitaktivitäten
- Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
- Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
- Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing
Nur Wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das
Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:
"Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den
Schutz von Personen"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
- Beratung
- Betreuung
- Professionelle Beweissicherung
- Rasches Ergreifen von Maßnahmen
- Und nachhaltigem Wirken
Personenschutz für Kinder und Jugendliche:
- Begleitung von und zur Schule
- Schutz bei Freizeitaktivitäten
- Beratung von Eltern und Jugendlichen/Kindern in Bezug auf Verhaltensweisen bei gewissen Gefahren
- Risikoanalyse und Überwachung von Plätzen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
- Betreuung und Beratung im Fall von Mobbing
Nur Wenigen ist bewusst, dass Personenschutz ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die das
Gewerbe der Berufsdetektive ausüben dürfen! Dies ist in §129 Abs. 1 GewO Z 7 geregelt:
"Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§94 Z 62) bedarf es für […] den
Schutz von Personen"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe