Portier
dienst
Einlasskontrollen, Erfassen von Personen und Fahrzeugen sowie Datenverarbeitung.
Aufgabenbereich
Permanenter oder zeitlich begrenzter Portierdienst:
- Telefonvermittlung
- Auskunfterteilung
- Erstellen von Passierscheinen
- Kontrolle von COVID-19 Impfnachweisen
Portierdienst fällt laut §129 Abs. 5 Z 4 ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des Bewachungsgewerbes:
"zu den im Abs. 4 genannten Tätigkeiten gehören insbesondere auch folgende Tätigkeiten:[…]4.
Portierdienste"
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe
Quelle: RIS - Gewerbeordnung 1994 - §129 Bewachungsgewerbe